Können auszubildende in kurzarbeit geschickt werden
die Miete nicht zahlen können, können aber gerne kommen und das mit ihr und dem Betriebsrat abklären. Die steht nun wegen Corona still, es wird von Seiten der Geschäftsleitung überlegt, Kurzarbeit für die Redaktion anzumelden. Dies wird aber sehr genau und restriktiv von der Arbeitsverwaltung überprüft und gehandhabt.
Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt, die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) zu beteiligen.
Letzten Endes sind die Auszubildenden dann durchaus akut von der Kurzarbeit betroffen. So können Auszubildende bei Kurzarbeit ihrerseits durchaus ebenfalls von einer (deutlichen) Arbeitszeitverkürzung betroffen sein. Fall 2: Das Kind muss daheim gepflegt werden, weil es krank ist. Keine kfm Tätigkeiten ist das rechtlich ok.
Das betrifft alle Mitarbeiter außer mich (bin Auszubildender), also muss ich als Azubi als einziger im ganzen Betrieb die ganze 40 Std Woche arbeiten, ist das rechtens? Auch unvorhergesehene Veranstaltungen können durchgeführt werden, um Auszubildende bei Kurzarbeit weiterhin Bildungsofferten machen zu können. Mitarbeiter bleiben angestellt, anstatt sich arbeitslos zu melden.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten 60 % oder 67 % der Nettoentgeltdifferenz (Unterschied zwischen Soll-Nettoentgelt und Ist-Nettoentgelt) als Kurzarbeitergeld.
Bevor ein Unternehmen jedoch Mitarbeiter in die Kurzarbeit schicken kann, dürfen keine Überstunden vorhanden sein. Da wir zur zeit kaum geschäft haben machen wir jeden Tag etwa 4 Minusstunden und ich weiß nicht wie ich die wieder aufbauen soll.
Wenn der Arbeitnehmer aber erst gar keine Kündigungsschutzklage erhebt, muss sich der Arbeitgeber insoweit auch keine Sorgen machen. Die abzufeiern kann dein AG frei anordnen.
scotti77 am 20.03.20 um 03:08 Uhr
Kann ein Betrieb während die Mitarbeiter in Kurzarbeit sind, nur für die Azubis "Zwangsurlaub" verordnen?