Kündigungsfrist bei azubis
Bevor er dir kündigen kann, muss er dich normalerweise abmahnen.
Mit der sogenannten Abmahnung fordert dein Arbeitgeber dich dazu auf, dein Verhalten zu überdenken und in Zukunft zu ändern, da ansonsten die Kündigung droht. Da deine Unterlagen erst geprüft werden müssen, kann dieser Prozess in der Regel ein paar Wochen dauern.
Dann findest du hier alles, was du brauchst (inkl. Gemäß § 18 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) ist eine Kündigung während der Elternzeit grundsätzlich unzulässig. Während die Ausbildung normalerweise als Grundlage für den beruflichen Einstieg dient, können verschiedene Gründe dazu führen, dass ein Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet wird.
Das Ausbildungsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit gekündigt werden, auch ohne, dass ein Kündigungsgrund vorgebracht wird.
Nicht gekündigt werden können jedoch Azubis, die sich im Mutterschutz oder in Elternzeit befinden. Verhaltensbedingte Kündigungsgründe sind unter anderem Verstöße gegen den Ausbildungsvertrag, schwerwiegende Pflichtverletzungen oder ein unangemessenes Verhalten.
Beispiele hierfür sind:
Ein einmaliges Zuspätkommen oder eine generelle Unzufriedenheit mit der Leistung des Auszubildenden stellt keinen wichtigen Grund dar und rechtfertigt keine fristlose Kündigung.
Personenbedingte Kündigung
Der wichtigste Fall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen Krankheit.
Solange das Ausbildungsverhältnis noch besteht, bist du berufsschulpflichtig, das bedeutet: Es ist deine Pflicht, weiterhin die Berufsschule zu besuchen. Hier kann sogar ein Schadensersatzanspruch für den Ausbildungsbetrieb entstehen.
Tipp: Möchte der Azubi den Ausbildungsbetrieb wechseln, ist dies durch einen Aufhebungsvertrag möglich.
Verstößt der Ausbildungsbetrieb gegen seine Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag, können Azubis aus wichtigem Grund kündigen.
Ist ein Auszubildender einmal für mehrere Wochen krank, kann nicht von einer Unzumutbarkeit für den Ausbilder ausgegangen werden. Nur bei besonders schweren Verstößen kann eine Kündigung ausnahmsweise auch ohne vorherige Abmahnung wirksam sein. Dabei kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an.
Verhaltensbedingte Kündigung
Davon spricht man, wenn die Kündigungsgründe im Verhalten des Auszubildenden liegen.
Zudem kann der Ausbildungsbetrieb den Azubi kündigen, wenn die Eignung für den Ausbildungsberuf dauerhaft entfällt, zum Beispiel aufgrund einer Allergie.
Beispiel: Ein Auszubildender zum Tierpfleger entwickelt eine starke Tierhaarallergie und kann die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben.
Betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung der Ausbildung kann bei der Stilllegung des Betriebs oder der Ausbildungsabteilung erfolgen.
Kündigungsschutz für Auszubildende / Azubis – Regelung der Kündigung im Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Auszubildende sind regelmäßig nur schwer kündbar, denn sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz. B. Geschäftsführer oder Ausbilder) eigenhändig unterschrieben sein.
Das ist ein Paragraf aus dem Sozialgesetzbuch. Bestehe also auf jeden Fall darauf.
Kündigung in der Probezeit: Kann mir in meiner Probezeit gekündigt werden?
Ja! Bei schweren Verstößen ist sogar eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich.
Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Azubi sind zum Beispiel:
- Körperverletzung
- Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz
- Mobbing
- Wiederholte unerlaubte Überstunden
- Mehrfache Nichtfreistellung zur Berufsschule
Kündigung von Auszubildenden nach der Probezeit
| Arbeitgeber | Auszubildende/r | |
| Wichtiger Grund | Schweres Fehlverhalten wie
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| Nicht ausreichend |
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