Bürgergeld plus kindergeld
Daher: Wird das Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet?
Wer auf Abhilfe durch das Bürgergeld hofft, muss leider enttäuscht werden: Ja, das Kindergeld wird auf die Bürgergeld-Leistungen angerechnet.
Bürgergeld und Kindergeld: Die Erhöhung kommt nicht an
Es ist ein hinlänglich bekanntes Problem: Jedes fünfte Kind ist in Deutschland armutsgefährdet.
Besonders Eltern, die beide Leistungen beziehen, sind von den Regelungen betroffen. Demnach haben alle Personen Anspruch auf Kindergeld, die
- Elternteil eines minderjährigen Kindes sind oder ein Kind in ihrem Haushalt aufgenommen haben,
- in Deutschland wohnen und hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,
- in Deutschland voll einkommensteuerpflichtig sind.
Der Anspruch endet, wenn das Kind 18 Jahre alt wird.
Beim Unterhalt handelt es sich um eine Leistung, die den Lebensunterhalt des Kindes decken soll. Bei der Beantragung von Bürgergeld wird diese Kindergeld-Ergänzung jedoch angerechnet. Volker ist Diplom Journalist.